nur wer den Weg kennt, findet das Ziel

...nur wer den Weg kennt, findet das Ziel!

Rechtsanwältin

Renate Möllenhoff

Zivilrecht | Familienrecht | Miet- und Pachtrecht | Verkehrs-/ Owi-Recht | Schwerbehindertenrecht

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Kosten

Sie werden vor Erteilung eines Mandates ausführlich über die anfallenden Gebühren und deren Höhe informiert. Für die Erstberatung in Form eines ersten persönlichen Gesprächs ergeben sich üblicherweise Kosten i.H.v. maximal 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. Grundsätzlich richten sich ansonsten die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dabei spielt der Wert des Streitgegenstandes bzw. des verfolgten Interesses eine Rolle und wird als Gegenstandswert ermittelt. Darauf aufbauend sind für verschiedene Tätigkeiten sogenannte Gebührentatbestände gesetzlich geregelt. Anhand einer Tabelle im RVG errechnet sich daraus dann die Höhe der einzelnen Gebühren. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafrecht bestehen anderweitige Gebührenregelungen. Sofern Sie kein Geld für die Bezahlung der Anwaltskosten aufbringen können und die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung vom Amtsgericht Ihres Wohnortes auf Antrag einen Beratungshilfeschein erhalten. In dem Fall haben Sie sich mit einem Eigenbetrag in Höhe von 15,00 € pro Angelegenheit zu beteiligen, die weitergehenden Kosten übernimmt die Staatskasse. Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe und in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dafür sind zum Teil monatliche Raten aufzubringen. Die Rückzahlung ist an das finanzierende Bundesland zu leisten. Der von Ihnen ausgewählte Rechtsbeistand wird auf Ihren Antrag hin vom Gericht beigeordnet. Ich informiere Sie gern.

Tel.: 02921 - 66 77 33 | Mobil: 0151 - 154 430 48

Email: RAmoellenhoff@t-online.de

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Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung